Risikobeurteilung
Befindet sich die zu versichernde Sache zum aktuellen Zeitpunkt in unbeschädigtem Zustand? *
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Besteht oder bestand für die beantragten Risiken bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ein Vertrag? *
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Wurde eine bestehende Versicherung von der Gesellschaft gekündigt oder deren Weiterführung von erschwerten Bedingungen abhängig gemacht? *
Diese Option ist ein Pflichtfeld.
Haben Sie im Rahmen der neu angefragten Zusatzdeckungen in den letzten 5 Jahren Schäden erlitten, welche uns noch nicht gemeldet wurden? *
Diese Option ist ein Pflichtfeld.
Beschreibung des Schadensfalls
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Hatten Sie in den letzten fünf Jahren mehr als zwei rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Liegenschaften oder Mietverhältnissen? *
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Trifft eine oder mehrere der nachfolgenden Gebäudeeigenschaften zu? *
Diese Option ist ein Pflichtfeld.
Allfällige Dokumente hochladen (z.B. bestehende Policen von anderen Versicherungsgesellschaften)
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Kontakt für Rückfragen

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Selbstbehalt für Elementarschäden gemäss Aufsichtsverordnung (AVO): 10% vom Schadenbetrag, min. CHF 100.- , max. CHF 1'000.-. / Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Kalenderjahre. Der Vertrag kann aufgrund des jährlichen Kündigungsrechts von beiden Parteien unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist auf Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Zu beachten ist die Mindestlaufzeit von einem Jahr. Alle Beträge in Schweizer Franken. Die Jahresprämie ist inkl. 5% Stempelsteuer. Die Prämien der einzelnen Deckungen sind exklusiv Stempelsteuer aufgeführt. Auf dem Versicherungsvertrag wird diese inkludiert sein. Die aufgeführten Prämien und Rabatte gelten nur in dieser Kombination. Falls Sie bereits Deckungen abgeschlossen haben, fallen die Rabatte womöglich höher aus. GVB Top – Ergänzungsversicherung beinhaltet GVB Lex light Beratungsrechtsschutz. Risikoträger für dieses Produkt ist die Coop Rechtsschutz AG.
Zustimmung
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Der Antragsteller hat die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Informationsmittel zur Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflicht nach Art. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes erhalten. Er ist während 14 Tagen an den Antrag gebunden. Der Antragsteller ermächtigt die GVB Privatversicherungen AG, bei Behörden und Dritten, insbesondere beim Vorversicherer, betreffend den bisherigen Schadenverlauf sachdienliche Auskünfte im Rahmen der Antragsprüfung einzuholen. Dies entbindet ihn indessen nicht davon, die ihm gestellten Antragsfragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten, was er mit seiner Unterschrift bzw. mit dem Vertragsabschluss bestätigt. Die Jahresprämien und auch die Versicherungssumme können sich bei Änderung der Gebäudedaten, nach erfolgter Prüfung der Antragsfragen oder nach der Risikobeurteilung ändern.