Abbruchmeldung
Wird ein Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrochen und nicht wieder aufgebaut, braucht dieses im Kanton Bern keinen obligatorischen Versicherungsschutz mehr. Um die Versicherungsdeckung aufzuheben, melden Sie uns den Abbruch mittels folgendem Formular.
Vielen Dank für die Abbruchmeldung.
Gerne werden wir Ihre Angaben prüfen und Ihnen anschliessend die Aufhebungsbestätigung der obligatorischen Grundversicherung zustellen.