Abbruchmeldung

Wird ein Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrochen und nicht wieder aufgebaut, braucht dieses im Kanton Bern keinen obligatorischen Versicherungsschutz mehr. Um die Versicherungsdeckung aufzuheben, melden Sie uns den Abbruch mittels folgendem Formular.

Falls nur ein Gebäude hinterlegt ist, klicken Sie auf "Weiter". Sollte das betroffene Gebäude nicht hinterlegt sein, kontaktieren Sie uns unter 0800 666 999 (kostenlos) oder info@gvb.ch.
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Vielen Dank für die Abbruchmeldung.

Gerne werden wir Ihre Angaben prüfen und Ihnen anschliessend die Aufhebungsbestätigung der obligatorischen Grundversicherung zustellen.